Klemens Kaatz - Klavierunterricht in Altona

Unterricht

Ich erteile Klavierunterricht an zwei Standorten in Hamburg Altona-Altstadt/Altona-Nord/Sternschanze: Bei mir zu Hause am Flügel in persönlicher Atmosphäre (Max-Brauer-Allee 184) und am Klavier in der Taugenichts Bar (Holstenstr. 192). Ein Lageplan findet sich hier: plan

Ich unterrichte Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Anfänger, Fortgeschrittene und Wiedereinsteiger. Meine langjährigen Erfahrungen als vielseitiger Musiker und Musikpädagoge mit staatlichem Abschluss gewährleisten einen hochqualifizierten Unterricht mit breitem Stilspektrum von Klassik bis Pop.
Außerdem möglich: Unterricht in Musiktheorie und Gehörbildung, Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen.

Eine Probestunde zum Kennenlernen und Besprechen der Bedingungen ist nach Absprache kostenfrei und unverbindlich möglich. Für Fragen und Termine senden Sie bitte eine Anfrage an: post@klemenskaatz.de

Preise:

Unterrichtstunde á 30 Minuten
Unterrichtstunde á 45 Minuten
Preise gelten ab 01.09.2024
*Absagen bereits abgesprochener Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen, sonst wird das Honorar unabhängig vom Grund der Absage trotzdem fällig. Bei Einzelzahlung werden regelmäßig, i.d.R monatlich Honorar-Rechungen erstellt.

**monatliche Zahlung legt ein Jahreshonorar zugrunde, das in 12 gleiche Teile aufgeteilt wird. Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich außerhalb der Hamburger Schulferien und Feiertage statt. Das monatliche Honorar ist daher auch in den Ferien zu entrichten. Es bleiben alle vom Schüer zu vertretende sowie pro Kalenderjahr bis zu vier durch Krankheit der Lehrkraft bedingte Unterrichtsausfälle ohne Auswirkungen auf das Honorar. Bei längerer Krankheit der Lehrkraft oder anderen von der Lehrkraft zu vertretenden Ausfällen wird ein Ersatztermin angeboten oder das Honorar anteilig rückerstattet. Diese Bedingungen sind Bestandteil eines Vertrages, der bei einer kostenlosen Probestunde eingesehen werden kann.

Die angegebenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Meine Unterrichtstätigkeit bereitet laut Bescheinigung der Kulturbehörde der Stadt Hamburg ordnungsgemäß auf Prüfungen vor juristischen Personen des öffentlichen Rechts(z.B. Musikhochschulen) vor und ist damit von der Umsatzsteuer befreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes.